E-Bike-Zulassung: Besteht für Stromer Speed Pedelecs eine Zulassungspflicht?
Stromer Speed Pedelec: Zulassungspflicht
Stromer Speed Pedelecs bieten eine Motorunterstützung bis 45 km/h (28 mph) und sind somit rechtlich Leichtmotorräder der Klasse L1e im Sinne der Richtlinie 2002/2004/EG (USA: Class 3). Für Fahrzeuge dieser Kategorie besteht in den meisten europäischen Ländern eine Zulassungs- und Versicherungspflicht. Informiere dich vor der ersten Fahrt mit deinem Stromer unbedingt bei deiner Zulassungsbehörde über die geltenden nationalen Vorschriften dieser Fahrzeugkategorie.
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