Haben Sie gewusst, dass Sie in Deutschland Ihre tägliche Fahrten zwischen Ihrem Wohnort und Ihrem Arbeitsort über die Entfernungspauschale in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen können?
Für jeden Kilometer (einfache Pendlerstrecke), können Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer 0,30 EUR von der Steuer absetzen. Langdistanzpendler können ab dem 21. Streckenkilometer gar 0,35 EUR geltend (ab 2023: 38 Cent) machen.