Haben Sie gewusst, dass Sie in den Niederlanden Ihre tägliche Fahrten zwischen Ihrem Wohnort und Ihrem Arbeitsort über die Entfernungspauschale in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen können?
Für jeden Kilometer, den ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur und von der Arbeit zurücklegt, kann in den Niederlanden ein Zuschuss von maximal 0,21 Euro gewährt werden. Dieser Zuschuss wird nicht besteuert.