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Garantiebestimmungen und Haftungsbeschränkungen Stromer.

myStromer AG (nachfolgend: Stromer) beglückwünscht Sie zum Kauf Ihres neuen Stromer Produkts. Unser Name steht für höchste Qualität, Durabilität und Funktionalität bei der Definition, Herstellung und Bearbeitung der verwendeten Materialien sowie für bestechende Optik in Verarbeitung, Konzept und Design.

Damit Sie mit Ihrem hochwertigen Produkt von Stromer über viele Jahre hinweg uneingeschränkt Freude und Fahrspass erleben dürfen, gilt es einige Regeln einzuhalten, welche nachfolgend und insbesondere in Ihrer Bedienungsanleitung definiert sind. Die Erstellung der definitiven Fahrbereitschaft und damit die Gewährleistung der Fahrsicherheit, insbesondere endkundenspezifische Grundeinstellungen von Sitzposition, Federung, Schaltwerk und Bremsen, müssen ausschliesslich durch Fachpersonal erfolgen.

Mit Käufer/in (nachfolgend: Käufer) sind Sie als Endkunde/in bezeichnet und angesprochen. Die vorliegenden Garantiebestimmungen regeln die Garantieleistungen von Stromer gegenüber dem Käufer und die Voraussetzungen, unter denen die Garantieleistungen in Anspruch genommen werden können.

Die kompletten Garantiebestimmungen sowie die Bedienungsanleitung können jederzeit auf der Stromer Webseite eingesehen werden.

Massgebend ist die jeweils zum Zeitpunkt des Kaufs geltende Fassung der Garantiebestimmungen.

1. Herstellergarantie.

Der Käufer hat, bei Vorlage des Original-Kaufbelegs, Anspruch auf die Garantieleistungen gemäss nachfolgend genannten Bestimmungen.

2. Von der Garantie erfasste Produkte.

Die Garantie umfasst sämtliche Stromer spezifischen Komponenten, welche ausschliesslich über den autorisierten Stromer Fachhandel erhältlich sind, nachfolgend Stromer Produkte. Die Garantie erstreckt sich ausschliesslich auf Stromer Produkte, die neu sind und die einem Material- bzw. Produktionsmangel unterliegen. Alle anderen Teile und Komponenten sind von dieser Garantie ausgeschlossen.

Für originale Fahrrad-Komponenten anderer Hersteller (das heisst Nicht-Stromer-Produkte) gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers.

3. Garantiedauer.

ST1: 2 Jahre
ST1 X: 2 Jahre
ST2: 2 Jahre
ST2 S: 3 Jahre
ST2 mit Riemenantrieb (ab Baujahr 2020): 3 Jahre
ST2 Pinion: 2 Jahre
ST3: 2 Jahre
ST5: 2 Jahre
ST7: 2 Jahre

Option Garantieverlängerung:

Der Käufer oder die Käuferin eines Stromer Modells (ab Modelljahr 2018) erhält 30 Tage vor Ablauf der regulären Garantie eine E-Mail mit dem Angebot, die Garantie um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Garantie kann maximal um 3 Jahre verlängert werden. Der Akku ist von der Garantieverlängerung ausgeschlossen.

Modellunabhängig gelten:

  • Rahmen – 3 Jahre (gültig für Modelle bis und mit Baujahr 2016, Bikes mit 26-Zoll-Rädern)
  • Rahmen – 10 Jahre (gültig für Modelle ab Baujahr 2017, Bikes mit 27,5-Zoll-Rädern)
  • Akku – 75% der Kapazität innerhalb 2 Jahren

4. Umfang der Garantieleistungen.

Stromer verpflichtet sich aufgrund dieser Garantie während der jeweiligen Garantiefristen zu folgenden Leistungen:

  • Nach Wahl von Stromer Reparatur oder Ersatz durch gleichwertige Teile/Komponenten, wobei der Ersatz bezüglich Modells und/oder Farbe vom zu Ersetzenden abweichen kann;
  • Serviceleistungen, die nicht unter die Garantie fallen und im Kompetenzbereich des autorisierten Stromer Händlers liegen, wie beispielsweise die Reinigung verschmutzt gelieferter Stromer Bikes, werden mit dem üblichen Stundenansatz verrechnet, und Material und Transport werden zu den anfallenden Kosten in Rechnung gestellt;
  • Auf eine innerhalb der Garantiezeit durchgeführte Reparatur aufgrund eines Material- bzw. Produktionsfehlers gewährt Stromer auf diese erbrachte Leistung (Reparatur/Ersatz) erneut 2 Jahre Garantie, unabhängig von anderen Garantiezeiten;
  • Sollte ein Stromer Bike aufgrund eines Material- bzw. Produktionsfehlers komplett gegen ein neues getauscht werden, gelten dieselben Garantiebestimmungen wie im Falle eines neu gekauften Stromer Bikes.

5. Garantieausschluss.

Folgende Komponenten/Teile und Sachverhalte sind von dieser Garantie ausgeschlossen bzw. führen zum Ausschluss von dieser Garantie:

  • Wenn das Fahrzeug technisch verändert wird, ohne das Einverständnis von Stromer
  • Nachträglicher Um-/Einbau nicht kompatibler oder nicht originaler Teile (siehe Bedienungsanleitung)
  • Verschleissteile (siehe untenstehende Definition Verschleissteile)
  • Stromer-fremde Teile/Komponenten
  • Jegliche Veränderung des Auslieferungsstandes (insb. auch Umlackierungen, die nicht durch einen autorisierten Stromer Händler erfolgen)
  • Reparaturen, die nicht durch Fachpersonal durchgeführt werden
  • Unsachgemässe(r) Verwendung/Transport (siehe Bedienungsanleitung)
  • Fehlende Serviceinspektionen innert angemessener Frist (siehe Bedienungsanleitung)
  • Unsachgemässe Wartung/Bedienung/Haltung (siehe Bedienungsanleitung)
  • Schäden zufolge fehlender bzw. fehlerhafter Einstellung(en) oder abgenützter Komponenten
  • Sturzfolgen
  • Schäden zufolge Witterungseinflüsse oder normaler Abnützung
  • Schäden zufolge ungeeigneter Putzmittel, Utensilien wie Hochdruckreinigern oder verwendeter Additive
  • Gewerbliche Vermietung/Überlassung
  • Ausfälle der OMNI Funktionen aufgrund von eingeschränkten oder nicht vorhandenen Netzwerkverfügbarkeiten

Folgende Teile gelten als Verschleissteile und sind von dieser Garantie ausgeschlossen:

  • Anschlagpuffer in Gabeln und Dämpfern
  • Beschichtungen auf Gabel-Standrohren und Dämpferkolben
  • Bewegliche Teile aus Gummi
  • Bremsbeläge
  • Bremsscheiben
  • Dichtungen
  • Federn
  • Felgenflanken/Bremsoberflächen
  • Freilaufkörper
  • Gleitringe- und Buchsen
  • Griffe und Lenkerband
  • Kassetten, Ritzel, Kettenblätter
  • Ketten
  • Lager bzw. Lager-Sitze
  • Luftdichtungen/O-Ringe
  • Reifen
  • Schalthebel-Gummierungen
  • Schaltkomponenten
  • Schaumstoffteile
  • Schutzbleche, Kettenführung
  • Seilzüge und Aussenhüllen
  • Speichen
  • Staubringe

6. Geltendmachung und Ablauf von Garantieansprüchen.

Garantieansprüche sind mittels Original-Kaufbeleg eines autorisierten Stromer Händlers bei Ihrem autorisierten Stromer Händler zu melden. Die Garantiezeit beginnt mit dem Verkaufs-/Registrierungs- oder Aktivierungsdatum (was zuerst eintritt).

Ihr autorisierter Stromer Händler meldet Ihren Garantieanspruch inkl. Beschreibung und Seriennummern der defekten Teile und Rahmennummer bei Stromer, wobei umgehend nach Erhalt der Garantieanfrage über das weitere Vorgehen entschieden wird. Sofern die Abklärung die Prüfung der Teile bedarf, sind diese demontiert und in gereinigtem Zustand Stromer einzureichen.

In Garantie reparierte oder ersetzte Produkte werden dem autorisierten Stromer Händler zugestellt. Die Montage und Grundeinstellung müssen durch den autorisierten Stromer Händler erfolgen. Bei Nichtbeachtung dieser Voraussetzung kann jegliche Garantie abgelehnt werden.

7. Salvatorische Klausel.

Sollte eine Bestimmung dieser Garantie unwirksam sein oder werden oder eine zu schliessende Lücke aufweisen, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit.

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Garantie (auch mit Bezug auf die Frage deren Zustandekommens oder Gültigkeit) wird die ausschliessliche Zuständigkeit der Gerichte der Stadt Bern vereinbart. Dieser Kaufvertrag untersteht dem Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).

myStromer AG
Freiburgstrasse 798
3173 Oberwangen
Schweiz

Keine weitergehenden Garantieansprüche.

Die Garantiebestimmungen von Stromer sind vollständig und abschliessend.

Insbesondere ist und wird durch Stromer niemand (auch nicht der autorisierte Stromer Händler) befugt, irgendwelche über diese Garantiebestimmungen weiter- oder hinausgehende Garantien oder sonstige Garantieansprüche bzw. Rechte zu gewähren.

Ausschliesslich Stromer ist befugt, über irgendwelche Garantieansprüche für Stromer Produkte zu entscheiden.

Haftungsbeschränkung und Ausschluss der Haftung.

Die Haftung von Stromer für Schäden aufgrund von Mängeln am Stromer Produkt beschränkt sich in jedem Fall im Höchstmass auf den ursprünglichen Kaufpreis des jeweiligen Stromer Produkts.

Sodann übernimmt Stromer unter keinen Umständen eine Haftung für Schäden aus Ereignissen höherer Gewalt, zufälligen und/oder nicht voraussehbaren Ereignissen, für Mangelfolgeschäden, das heisst für direkte oder indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder für anderweitige Verluste, die infolge eines Mangels an einem Stromer Produkt entstehen können.

Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für Schäden, die durch Benutzung des Stromer Produkts bei Dritten entstehen können. Für diese Drittschäden ist der Käufer bzw. der Fahrer alleine verantwortlich.

Vorstehende Haftungsbeschränkung bzw. der Haftungsausschluss gelten nicht, soweit Stromer aufgrund von zwingenden gesetzlichen Vorschriften haftet.