Welche Vorschriften gelten für Ersatzteile? Welche Dimensionen darf der Reifen haben?
ERSATZ VON ANBAUTEILEN AM ST1X/ ST2/ ST2 S
Benutzen Sie generell nur originale und von Stromer freigegebene Ersatzteile für Ihren ST1 X/ ST2/ ST2 S.
Gesetzliche Vorschriften: Für die Typzulassung des ST1 X/ ST2/ ST2 S wurden bestimmte Teile festgelegt, welche nicht verändert werden dürfen. Das heisst, dass die Zulassung nach L1e nur gültig bleibt, solange die Originalteile verwendet werden.
Folgende Teile dürfen nur durch baugleiche Originalteile ersetzt werden, ansonsten verfällt die Zulassung Ihres ST1 X/ ST2/ ST2 S.
- Rahmen
- Gabel
- Motoreneinheit
- Akku
- Reifen
- Felgen
- Bremsanlage
- Frontlicht
- Rücklicht
- Nummernschildhalter
- Seitenständer
- Lenker
- Vorbau
Reifen: Ersatzreifen für Ihren ST1 X/ ST2/ ST2 S müssen den folgenden Anforderungen entsprechen; Sämtliche auf dem ST1 X/ ST2/ ST2 S verwendeten Reifen müssen eine E-Zulassung für schnelle e-bikes nach ECE R75 tragen.
Zum Beispiel: E4 75R 0007911
Folgende Reifendimensionen sind auf dem ST1 X/ ST2/ ST2 S zugelassen:
- 26x1.75 / 47-559
- 26x2.00 / 50-559
- 26x2.10 / 54-559
- 26x2.15 / 55-559