Kann ich einen Kindersitz an meinem Stromer montieren?
Bevor Sie einen Kindersitz montieren, bedenken Sie, dass die Kinder in einem Anhänger besser geschützt sind als in einem Kindersitz auf dem Gepäckträger. Bitte beachten Sie, dass sich das Fahrverhalten des Stromers mit Kindersitz verändert. Fahren Sie vorsichtig und passen Sie Ihre Geschwindigkeit und Fahrstil den Verhältnissen an. Der hohe Schwerpunkt erschwert insbesondere das Parkieren des Stromers mit Seitenständer. Der Stromer könnte samt Kind umkippen.
Bitte beachten Sie bei der Montage von Kindersitzen, dass der Stromer Gepäckträger nur für max. 17 kg Zuladung geprüft wurde, verwenden Sie daher nur Kindersitze, welche direkt am Sitzrohr (ST2 Ø = 42 mm) montiert werden können. Insbesondere bei den Comfort Rahmen mit tiefem Einstieg ist nicht immer genügend Platz für die Halterung vorhanden. Wir empfehlen daher die Montage vor dem Kauf zu prüfen.
Rechtliche Situation in der Schweiz
Kindersitz: Zulässig auf einem von der Zulassungsbehörde genehmigtem Kindersitz (VRV Art. 63 Abs. 1) Helmpflicht: Für mitgeführte Kinder auf Kindersitzen oder in Kinderanhänger gilt in der Schweiz keine Helmpflicht. Wir empfehlen jedoch auch den Kindern immer einen Helm aufzusetzen.
Rechtliche Situation in Deutschland
In einem geeigneten Kindersitz dürfen Kinder bis zum siebten Altersjahr auf allen e-Bikes mitgeführt werden. Für mitgeführte Kinder gilt in Deutschland keine Helmpflicht. Wir empfehlen jedoch den Kindern immer einen Helm aufzusetzen.